Anders lesen und lernen e.V., der „Hörlehrbuch-Club, propagiert das Hörlehrbuch für alle, die nicht richtig lesen können, nicht nur für Blinde und Sehbehinderte, sondern z.B. auch für Legastheniker und Analphabeten – für Lesebehinderte eben. Das heißt auch, der Verein setzt sich ein für eine breitere Auslegung des §45 a Urheberrechtsgesetz, nachdem es Produktionserleichterungen bei der Rechteeinholung durch die VG Wort bisher nur für Blinde und Sehbehinderte gibt, aber noch nicht für Lesebehinderte. Die Zeichen dafür stehen gut, denn beim Wunder von Marrakesch im Juni 2013 einigte sich die internationale Urheberrechtskonferenz auf die Einbeziehung von Lesebehinderten.
Diese Anliegen des Vereins finde ich richtig und gut. Ich unterstütze sie.